Garantiebedingungen

Matratzenkern


1. FITLINE gewährt dem Besteller eine 3.000-tägige Garantie auf die Formbeständigkeit und Haltbarkeit der Kernmaterialien und des Bezuges der FITLINE Matratze.
a. Der Garantiezeitraum beträgt 3.000 Tage ab dem Erhalt der FITLINE - Matratze. Sollte die FITLINE Matratze Teil einer Gesamtlieferung sein und der Besteller nicht Teile der Lieferung zur gleichen Zeit erhalten, kommt es für den Beginn der 3.000-tägigen Garantielaufzeit auf den Zeitpunkt an, an dem der Besteller den letzten Teil seiner Bestellung erhalten hat.
b. FITLINE gibt auf den Matratzenkern der FITLINE Matratze eine Garantie in Bezug auf dessen Formbeständigkeit, Rückstellkraft und Haltbarkeit der Kernmaterialien.
c. Die Garantie gilt für den räumlichen Geltungsbereich in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich sowie der Schweiz.
d. Während des Garantiezeitraumes gewährt FITLINE als Garantiegeber dem Besteller als Garantienehmer im Garantiefall eine kostenfreie Reparatur oder den kostenfreien Austausch der Module des Matratzenkerns gegen einen gleichwertigen Ersatz. Die Auswahl der Reparatur oder des Austauschs liegt beim Garantiegeber.
e. Meldung des Garantiefalls
Der Besteller muss FITLINE als Garantiegeber über den Garantiefall unter 
FITLINE Matratzen
Waa-Lea GmbH
An der Karlskuppe 9-13
99817 Eisenach
into@fitline-matratzen.de

mit dem Betreff "Garantiefall" per Mail informieren.  Hierzu hat der Besteller FITLINE entsprechendes Fotomaterial des betroffenen Matratzenkerns und des verwendeten Lattenrostes sowie die Rechnungsnummer und seinen Namen zu übermitteln. FITLINE wird eine Vorprüfung des Garantieanspruches vornehmen und dem Besteller sein Ergebnis sowie das weitere Vorgehen mitteilen. 
Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, sofern FITLINE als Garantiegeber die Möglichkeit erhält, den Garantieanspruch zu prüfen, nämlich durch Begutachtung der Ware. Die Ware wird hierzu nach Vorprüfung des übersandten Fotomaterials von FITLINE auf Kosten von FITLINE abgeholt.
Der Ware sind eine Kopie der Rechnung sowie eine Kopie des Lieferscheins beizulegen. Damit die Einhaltung des Garantiezeitraumes gewährleistet werden kann, genügt die Mitteilung des Garantiefalls nebst Zusendung von Fotomaterial an FITLINE per Mail.
f. Garantiefall
Ein Garantiefall liegt vor, wenn der Matratzenkern trotz sachgemäßer Nutzung in ausgekühltem Zustand dauerhaft über die gesamte Länge hinweg eine Muldenbildung von mindestens 2 cm aufweist.
Ein Garantiefall ist ausgeschlossen bei
  • persönlichem Komfortpräferenzen und Nichtgefallen
  • Schäden aufgrund äußerer Einflüsse durch nicht sachgemäße Verwendung, beispielsweise durch Risse, Verbrennungen, Flüssigkeiten, Schnitte oder Flecken 
  • Matratzenkernen, die nicht als Neuware verkauf wurden
  • durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen
g. Die Produkte sind sachgemäß zu verwenden.
Bei Matratzen, die unmittelbar auf dem Boden liegen, ist der Untergrund sauber und trocken zu halten. Außerdem ist die Matratze regelmäßig zu lüften.
Bei der Verwendung von Lattenrosten anderer Fabrikate und anderen Ausführungen als denen, die FITLINE anbieten, oder Lattenrosten mit einem Alter von mehr als 10 Jahren, kann die ordnungsgemäße Funktion der Matratze nicht mit Sicherheit angenommen werden. Insbesondere die Verwendung der FITLINE Matratzen mit alten und verschlissenen oder defekten Lattenrosten, Teller- oder Teiltellerrahmen kann zur Funktionsbeeinträchtigung und somit der Beschädigung der FITLINE Matratze führen. Eine Beschädigung der FITLINE Matratze allein aufgrund der Verwendung vorgenannter Lattenroste führt nicht zu einem Garantiefall.
h. Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde oder falsche Pflege hervorgerufen wurden, entfällt der Garantieanspruch.
2. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrecht werden durch die Garantie nicht eingeschränkt und stehen dem Besteller daneben unentgeltlich zur Verfügung.
3. Diese in Punkt 2 erwähnten Rechte gelten insbesondere für andere von FITLINE angebotene Produkte außer dem Matratzensortiment wie zum Beispiel Lattenroste und Matratzen.